Im Jahr 2003 absolvierte ich meine Lehre als Forstwirt beim Amt für Forstwirtschaft Eberswalde. Während dieser Zeit habe ich weitere Qualifikationen erworben:

  • 09/2001 Naturschutz und Landschaftspflege
  • 12/2001 Seilunterstütze Starkholzernte und Holzsortierung
  • 05/2003 Zapfenpflücker.

Im Jahr 2004 habe ich SKT A und 2009 SKT B erfolgreich absolviert.

Von 11/2003 bis 08/2013 war ich bei einer Firma in Berlin angestellt.

Am 30. Oktober 2013 habe ich meine Firma BSK Baum Service Klausnitzer gegründet. Das Leistungsspektrum meiner Firma umfasst:

  • Baum Einschätzungen und Beurteilungen zur Standsicherheit oder zur Pflegerische Maßnahmen
  • Baumpflege (Kronenpflege, Totholz Beseitigung, usw. )
  • Spezialbaumfällung
  • Sturmschadenbeseitigung
  • Kroneneinkürzung
  • Kronenentlastung
  • Einbau von Kronensicherung
  • Baumfällung
  • Obstbaumschnitt
  • Lichtraum- bzw. Verkehrsraumprofilschnitt
  • Stubben fräsen
  • diverse Garten Arbeiten

Mein Leistungsgebiet umfasst dabei die Region Berlin und Umland sowie Brandenburg. Die Baumpflege bzw. Baumfällungen werden mittels Seilklettertechnik (SKT) oder Hubarbeitsbühnen ausgeführt. Ich habe immer die Zielsetzung sicher, fair, ehrlich, zuverlässig und fachgerecht nach der ZTV Baumpflege zu arbeiten.

Richtlinien

Hier finden Sie die Begriffserklärung laut ZTV- Baumpflege, Baumkontrollrichtlinie (FLL), DIN 18920

FLL – Forschungsgesellschaft Landschaftsentwicklung Landschaftsbau e.V.

ZTV – Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen

Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für Baumpflege Technische Regeln der FLL stehen jedermann zur Anwendung frei. Eine Anwendungspflicht kann sich aus Rechts- und Verwaltungsvorschriften, Verträgen oder aus sonstigen Rechtsgrundlagen ergeben. FLL-Regelwerke sind Ergebnis ehrenamtlicher technisch-wissenschaftlicher Gemeinschaftsarbeit. Durch die Grundsätze und Regeln, die bei ihrer Erstellung angewandt werden sind sie als fachgerecht anzusehen. FLL-Regelwerke sind eine wichtige Erkenntnisquelle für fachgerechtes Verhalten im Notfall. Jedoch können sie nicht alle möglichen Sonderfäller erfassen, in denen weitergehende oder eingeschränkte Maßnahmen geboten sein können. Dennoch bilden sie einen Maßstab für einwandfreies technisches Verhalten. Dieser Maßstab ist auch im Rahmen der Rechtsordnung von Bedeutung.